§ 15 beschreibt die Objektplanung für Freianlagen in folgenden Leistungsphasen:

1. Grundlagenermittlung
Grundleistungen:  Klären der Aufgabenstellung
                          Beratung zum gesamten Leistungsbedarf
                          Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
                          Zusammenfassen der Ergebnisse
Besondere Leistungen können beispielsweise eine Bestandsaufnahme oder Standortanalyse umfassen.

2. Vorplanung
Grundleistungen:  Analyse der Grundlagen
                          Erarbeiten eines Planungskonzeptes
                          Erfassen und Bewerten der ökosystemaren Strukturen
                          Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption samt Erläuterungen
                          Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
                          Kostenschätzung (nach DIN 276)
                          Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
Besondere Leistungen können beispielsweise alternative Lösungsmöglichkeiten bei grundsätzlich verschiedenen Anforderungen oder Darstellungen in besonderen Techniken (Muster, Modelle) umfassen.

3. Entwurfsplanung
Grundleistungen:  Durcharbeiten des Planungskonzeptes
                          Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
                          zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs
                          Kostenberechnung (nach DIN 276)
                          Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
Besondere Leistungen können beispielsweise die Analyse von Alternativen und deren Wertung mit Kostenuntersuchung umfassen.

4. Genehmigungsplanung
Grundleistungen:  Prüfen auf notwendige Genehmigungen
                          Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen
Besondere Leistungen können beispielsweise das Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren umfassen.

5. Ausführungsplanung
Grundleistungen:  Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4
                          zeichnerische Darstellung des Objekts mit den notwendigen Einzelangaben wie Konstruktionszeichnungen und Pflanzpläne
                          Fortschreiben der Ausführungsplanung
Besondere Leistungen können beispielsweise das Erarbeiten von Detailmodellen umfassen.

6. Vorbereitung der Vergabe
Grundleistungen:  Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für Leistungsbeschreibungen
                          Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
                          Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
Besondere Leistungen können beispielsweise die Aufstellung vergleichender Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter umfassen.

7. Mitwirkung bei der Vergabe
Grundleistungen:  Zusammenstellen der Unterlagen für alle Leistungsbereiche
                          Einholen von Angeboten
                          Prüfen und Werten der Angebote und Aufstellen eines Preisspiegels
                          Verhandlung mit Bietern
                          Kostenanschlag (nach DIN 276)
                          Mitwirken bei der Auftragserteilung

8. Objektüberwachung/Bauüberwachung
Grundleistungen:  Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen
                          Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans
                          gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
                          Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln
                          Rechnungsprüfung
                          Kostenfeststellung (nach DIN 276)
                          Übergabe des Objekts einschließlich der erforderlichen Unterlagen
                          Auflisten der Gewährleistungsfristen
                          Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
                          Kostenkontrolle

9. Objektbetreuung und Dokumentation
Grundleistungen:  Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
                          Überwachen der Beseitigung von Mängeln
                          Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
                          Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
Besondere Leistungen können beispielsweise das Erstellen von Pflegeanweisungen oder eine Beobachtung des Objekts umfassen.