HOAI § 13 beschreibt folgende Honorarzonen für Leistungen bei Freianlagen,
denen nach § 14 in der Regel bestimmte Objektlisten zugerechnet werden:
Honorarzone I
Freianlagen mit sehr geringen Planungsanforderungen, das heißt mit
- sehr geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
- sehr geringen Anforderungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- nur einem Funktionsbereich
- sehr geringen gestalterischen Anforderungen
- keinen oder einfachsten Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Objektliste nach § 14: - Geländegestaltung mit Einsaaten in der freien Landschaft, Windschutzpflanzungen
- Spielwiesen, Ski- und Rodelhänge ohne technische Einrichtungen
Honorarzone II
Freianlagen mit geringen Planungsanforderungen, das heißt mit
- geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
- geringen Anforderungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- wenigen Funktionsbereichen
- geringen gestalterischen Anforderungen
- geringen Ansprüchen an Ver- und Entsorgung
Objektliste nach § 14: - Freiflächen mit einfachem Ausbau
- Begleitgrün an Verkehrsanlagen
- Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung
- Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen
Honorarzone III
Freianlagen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit
- durchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
- durchschnittlichen Anforderungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- mehreren Funktionsbereichen mit einfachen Beziehungen
- durchschnittlichen gestalterischen Anforderungen
- normaler oder gebräuchlicher Ver- und Entsorgung
Objektliste nach § 14: - Freiflächen bei privaten und öffentlichen Bauwerken
- Begleitgrün an Verkehrsanlagen mit erhöhten Anforderungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- Ehrenfriedhöfe, Ehrenmale
- Camping-, Zelt- und Badeplätze, Kleingartenanlagen
- Kombinationsspielfeder und andere Sportanlagen
Honorarzone IV
Freianlagen mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit
- überdurchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
- überdurchschnittlichen Anforderungen an Schutz, Pflege udn Entwicklung von Natur und Landschaft
- mehreren Funktionsbereichen mit vielfältigen Beziehungen
- überdurchschnittlichen gestalterischen Anforderungen
- einer über das Durchschnittliche hinausgehende Ver- und Entsorgung
Objektliste nach § 14: - Freiflächen mit besonderen topographischen und räumlichen Verhältnissen bei privaten und öffentlichen Bauwerken
- innerörtliche Grünzüge, Oberflächengestaltung und Pflanzungen in Fußgängerbereichen
- extensive Dachbegrünung
- Spielplätze, Sportstadien, Freibäder, Golfplätze
- Parkanlagen, Friedhöfe, Freilichtbühnen
- Schulgärten, naturkundliche Lehrpfade und -gebiete
Honorarzone V
Freianlagen mit sehr hohen Planungsanforderungen, das heißt mit
- sehr hohen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
- sehr hohen Anforderungen an Schutz, Pflege udn Entwicklung von Natur und Landschaft
- einer Vielzahl von Funktionsbereichen mit umfassenden Beziehungen
- sehr hohen gestalterischen Anforderungen
- besonderen Anforderungen an die Ver- und Entsorgung aufgrund besonderer technischer Gegebenheiten
Objektliste nach § 14: - Hausgärten und Gartenhöfe für hohe Repräsentationsansprüche
- Terrassen- und Dachgärten, intensive Dachbegrünung
- Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Parkanlagen, Gärten und Plätze
- botanische und zoologische Gärten
- Freiflächen mit besonderer Ausstattung für hohe Benutzungsansprüche, Garten- und Hallenschauen